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Willkommen bei der
Caritas Schuldnerberatung München Mitte

Die Schuldnerberatung München Mitte

Überschuldung kann plötzlich entstehen durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit ... oder sie tritt schleichend auf. Merkmale sind ein ständig überzogenes Girokonto, Probleme bei Miete und Stromzahlungen.

Mit Hilfe unseres qualifizierten und für Sie kostenfreien Beratungsangebotes können Sie einen Weg aus Ihrer Notlage finden. Selbstverständlich werden alle Gespräche vertraulich behandelt.

Der Zugang zur Schuldnerberatung geschieht über eine telefonische Kurzberatung unter 089 23114930

Einzugsgebiet unserer Beratungsstelle sind folgende Stadtteile Münchens: Max-, Isar- und Ludwigsvorstadt, Lehel, Altstadt, Schwanthalerhöhe, Westend, Laim, Sendling, Neuforstenried, Pasing und Teile des Würmtals.

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Schuldnerberatung München Mitte

Bayerstraße 73, 2. OG
80335 München


E-Mail: SIB-MUC-Innenstadt@​caritasmuenchen.org
Telefon: 089 231149-0
Fax: 089 231149-38

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Unser Beratungsangebot wird aus Mitteln des Freistaates Bayern und der Landeshauptstadt München finanziell gefördert. 

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.